Begleitende Kinesiologie

Die Begleitende Kinesiologin / der Begleitende Kinesiologe arbeitet professionell im Selbsthilfe- bzw. pädagogischen Bereich vorwiegend mit Themen wie:

  • Lernberatung
  • Lebensberatung
  • Motivation
  • Ziele setzen
  • Beziehungen verbessern
  • Stressmanagement etc.

Sie / er hat im Bereich Kinesiologie Kurse und Ausbildung an Instituten oder Schulen absolviert. Die Ausbildung dauert mindestens 3 Jahre. Das Ziel der Ausbildung ist es, ein hohes Maß an persönlicher Kompetenz zu erwerben, um nach dem Abschluß professionell arbeiten zu können.

Ausbildungsinhalte sind eine Vielzahl von kinesiologischen Systemen sowie fundiertes Fachwissen in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Konfliktmanagement, Gesprächsführung, systemische Sichtweise, Anatomie und Physiologie, Gesundheit und sensomotorische Integration.

Nach erfolgreicher Abschlußprüfung erhält die Begleitende Kinesiologin / der Begleitende Kinesiologe das Zertifikat "Begleitende Kinesiologin DGAK" bzw. "Begleitender Kinesiologe DGAK".

Die Ausbildung entspricht den Ausbildungsrichtlinien des International Kinesiology College (IKC) zum "Profesional Kinesiologist".

Die Ausbildung wurde vom deutschen Berufsverband für Kinesiologie geprüft und anerkannt.

Hinweis:
Die Begleitende Kinesiologie stellt keine Heilkunde dar und ist kein ausreichender Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen. Sie ist als Gesundheits- und Lebensberatung zu verstehen und dient nicht der Behandlung und Heilung von Krankheiten. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte daher eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, also die Hilfe eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden.
Während die Begleitende Kinesiologie nach Meinung einer Vielzahl von Wissenschaftlern, ganzheitlich orientierten Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten als Ergänzung bzw. Unterstützung einer medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung zur Linderung von gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten beitragen kann, ist sie in ihrer therapeutischen Wirksamkeit nicht durch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse belegt und im Sinne der Schulmedizin zu Diagnosezwecken ungeeignet.